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   BVerfG, 16.11.1965 - 2 BvR 337/65   

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https://dejure.org/1965,180
BVerfG, 16.11.1965 - 2 BvR 337/65 (https://dejure.org/1965,180)
BVerfG, Entscheidung vom 16.11.1965 - 2 BvR 337/65 (https://dejure.org/1965,180)
BVerfG, Entscheidung vom 16. November 1965 - 2 BvR 337/65 (https://dejure.org/1965,180)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; StGB § 57 Abs. 1
    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Grundrecht auf rechtliches Gehör - Antrag des Gefangenen - Antrag auf bedingte Entlassung - Stellungnahme der Vollzugsbehörde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 19, 198
  • MDR 1966, 211
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 03.10.1961 - 2 BvR 4/60

    Bayerische Feiertage

    Auszug aus BVerfG, 16.11.1965 - 2 BvR 337/65
    Nach Art. 103 Abs. 1 GG darf ein Gericht seiner Entscheidung keine Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde legen, zu denen die Beteiligten sich nicht vorher äußern konnten (BVerfGE 6, 12 [14]; 9, 261 [267]; 13, 132 [145]).
  • BVerfG, 25.10.1956 - 1 BvR 440/54

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BVerfG, 16.11.1965 - 2 BvR 337/65
    Nach Art. 103 Abs. 1 GG darf ein Gericht seiner Entscheidung keine Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde legen, zu denen die Beteiligten sich nicht vorher äußern konnten (BVerfGE 6, 12 [14]; 9, 261 [267]; 13, 132 [145]).
  • BVerfG, 14.04.1959 - 1 BvR 109/58

    Anspruch auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BVerfG, 16.11.1965 - 2 BvR 337/65
    Nach Art. 103 Abs. 1 GG darf ein Gericht seiner Entscheidung keine Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde legen, zu denen die Beteiligten sich nicht vorher äußern konnten (BVerfGE 6, 12 [14]; 9, 261 [267]; 13, 132 [145]).
  • BVerfG, 15.10.1963 - 2 BvR 563/62

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Anordnung

    Auszug aus BVerfG, 16.11.1965 - 2 BvR 337/65
    Für den ähnlichen Fall des § 42 f Abs. 3 StGB (Entlassung aus der Sicherungsverwahrung) hat das Bundesverfassungsgericht dies bereits entschieden (BVerfGE 17, 139 ; 18, 419).
  • BVerfG, 24.03.1965 - 1 BvR 258/62

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 16.11.1965 - 2 BvR 337/65
    Für den ähnlichen Fall des § 42 f Abs. 3 StGB (Entlassung aus der Sicherungsverwahrung) hat das Bundesverfassungsgericht dies bereits entschieden (BVerfGE 17, 139 ; 18, 419).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 13.04.2016 - 1 VB 83/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen ein amtsgerichtlichen Beschluss in einem

    An anderer Stelle hat es das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich offen gelassen, ob die Frist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde durch eine nach Ablauf der Monatsfrist eingelegte Gegenvorstellung nach § 33a StPO offen gehalten wird (vgl. BVerfGE 19, 198 - Juris Rn. 8; BVerfGK 3, 314 - Juris Rn. 8).
  • VerfG Brandenburg, 16.03.2018 - VfGBbg 56/16

    Verfassungsbeschwerde unbegründet; Auslegung des Rechtsschutzbegehrens;

    (BVerfGE 19, 198, 200; BVerfGK 3, 314, 316; 13, 390, 396; Beschlüsse vom 2. Juni 1987 - 2 BvR 1389/86 -, juris Rn. 31, und vom 9. September 1997 - 2 BvQ 23/97 -, juris Rn. 2), wird andererseits etwa davon ausgegangen, dass die vor Erhebung einer Kommunalverfassungsbeschwerde erforderliche Erschöpfung des fachgerichtlichen Rechtswegs, für den eine Antragsfrist nicht vorgesehen ist, innerhalb der Jahresfrist des § 93 Abs. 3 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) eingeleitet werden muss (BVerfGE 76, 107, 115).
  • BVerfG, 08.04.2004 - 2 BvR 253/04

    Auslieferung nach Weißrussland (Auslieferungsersuchen; Bewilligungsverfahren;

    Ist ein solcher Antrag - wie hier - innerhalb der Monatsfrist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG gestellt, hält er die Verfassungsbeschwerdefrist offen (vgl. BVerfGE 19, 198, 200 zu § 33a StPO).
  • BVerfG, 04.03.2008 - 2 BvR 264/08

    Zur Frage der Verhältnismäßigkeit der Dauer von Auslieferungshaft im Falle einer

    Ob dies auch hinsichtlich des Beschlusses vom 17. Oktober 2007 gilt oder ob insofern der erst nach Ablauf der Frist des § 93 Abs. 1 BVerfGG gestellte Antrag vom 20. Dezember 2007 auf Nachholung des rechtlichen Gehörs gemäß § 77 IRG in Verbindung mit § 33a StPO die Verfassungsbeschwerdefrist offen gehalten hat, kann hier dahinstehen (offen gelassen auch in BVerfGE 19, 198 ; BVerfGK 3, 159 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juni 1987 - 2 BvR 1389/86 -, JURIS; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. September 1997 - 2 BvQ 23/97 -, JURIS), denn die Verfassungsbeschwerde hat insofern sowie im Hinblick auf den Beschluss vom 8. Januar 2008 sowie den Beschluss vom 7. Februar 2008 jedenfalls in der Sache zurzeit keinen Erfolg.
  • BVerfG, 26.09.2002 - 1 BvR 1419/01

    Zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in einem verwaltungsgerichtlichen

    Der Beschwerdeführer hat die Verfassungsbeschwerde fristgerecht am 16. Juli 2001 erhoben, weil die Monatsfrist erst mit Bekanntgabe des Beschlusses über die erste Gegenvorstellung vom 18. Juni 2001 zu laufen begann (vgl. BVerfGE 19, 198 ; stRspr).
  • BVerfG, 08.08.2018 - 2 BvR 1342/18

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde mangels Fristwahrung sowie unzureichender

    Durch die Erhebung der dagegen gerichteten - für sich genommen unbefristeten - Erinnerung hätte die Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde nur offengehalten werden können, wenn dieser Rechtsbehelf selbst innerhalb der Monatsfrist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG, gerechnet ab Bekanntgabe des Beschlusses vom 16. November 2016, erhoben worden wäre; auch ein nicht befristeter fachgerichtlicher Rechtsbehelf muss innerhalb der für das Verfassungsbeschwerdeverfahren geltenden Einlegungsfrist erhoben werden (sog. Vorwirkung der Frist zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde; vgl. BVerfGE 19, 198 ; 76, 107 ; BVerfGK 3, 159 ).
  • BVerfG, 06.10.2014 - 2 BvR 1569/12

    Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mangels Erhebung

    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt entschieden, dass auch bei fachgerichtlich unbefristeten Rechtsbehelfen die Monatsfrist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG nur dann offen gehalten wird, wenn der nicht befristete Rechtsbehelf innerhalb der für das Verfassungsbeschwerdeverfahren geltenden Einlegungsfrist erhoben wird (vgl. BVerfGE 19, 198 ; 76, 107 ; BVerfGK 3, 159 ; 3, 314 ; 13, 390 ).
  • BVerfG, 25.11.2009 - 1 BvR 2464/09

    Einlegung eines unbefristeten fachgerichtlichen Rechtsbehelfs nach Ablauf der

    Auch wenn der fachgerichtliche Rechtsbehelf grundsätzlich unbefristet möglich ist, wird die Monatsfrist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG nur offengehalten, wenn der nicht befristete Rechtsbehelf innerhalb der für das Verfassungsbeschwerdeverfahren geltenden Einlegungsfrist erhoben wird (vgl. BVerfGE 19, 198 [200]; BVerfGE 76, 107 [115 f.]; BVerfGK 3, 159 [163]; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Oktober 2000 - 2 BvR 1804/00 -, juris; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. Juli 1995 - 1 BvR 1822/94 -, NJW 1995, S. 3248; BVerfG Beschluss der 1. Kammer des 2. Senats vom 17. September 1998 - 2 BvR 1278/98 -, juris; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. April 1998 - 2 BvR 1598/96 -, juris; Hömig in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, BVerfGG, § 93 Rn. 36 [Mai 2009]).
  • BVerfG, 13.07.2004 - 2 BvR 1104/04

    Wahrung des rechtlichen Gehörs im Auslieferungsverfahren

    Das Bundesverfassungsgericht hat es in seiner Rechtsprechung bislang offen gelassen, ob die Frist nach § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG durch eine nach Ablauf der Monatsfrist eingelegte Gegenvorstellung nach § 33a StPO gewahrt wird (BVerfGE 19, 198 ).
  • BVerfG, 05.06.1991 - 2 BvR 103/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Richterablehnung wegen Besorgnis der

    Dieses Grundrecht gilt auch in Verfahren auf Aussetzung einer restlichen Freiheitsstrafe zur Bewährung (BVerfGE 19, 198 [201]).
  • BVerfG, 17.12.1991 - 2 BvR 1041/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Offensichtlichkeitsprüfung eines

  • BSG, 03.08.1992 - 7 RAr 24/89

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Wiederaufnahmeklage - Anforderungen an

  • OLG Zweibrücken, 04.01.2012 - 1 SsRs 48/11

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung und Handy-Benutzung eines

  • BVerfG, 02.06.1987 - 2 BvR 1389/86

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zugrundelegung eines nicht

  • BVerfG, 09.02.2012 - 1 BvR 289/12

    Sitzungspolizeiliche Anordnung; Pressemitteilung; Abbildung (Anonymisierung;

  • VerfGH Berlin, 23.02.2022 - VerfGH 149/20

    Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde (§ 49 Abs 2 S 1

  • BGH, 13.12.1967 - 2 StR 544/67

    Freibeweis über Vorhalt in der Hauptverhandlung

  • OLG Karlsruhe, 03.08.2017 - 2 Ws 225/17

    Reststrafaussetzung zur Bewährung: Entscheidung über eine bedingte Entlassung

  • VerfGH Sachsen, 21.03.2019 - 14-IV-19

    Rehabilitierungsverfahren wegen einer Unterbringung zur Heimerziehung in

  • BVerfG, 09.09.1997 - 2 BvQ 23/97

    Voraussetzungen für den erlaß einer einstweiligen Anordnung im

  • BVerwG, 15.02.1979 - 1 B 534.78
  • BVerwG, 23.07.1968 - VII B 59.68

    Rechtsmittel

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